Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Bio-Apartment

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Bio-Apartment
Marc Bourauel, Schnepper Str. 8, 51570 Windeck („Vermieter“)

§ 1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung des Bio-Apartments zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (2) Die Unter- oder Weitervermietung des vermieteten Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. (3) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nicht.

§ 2 Beherbergungsvertrag

(1) Der Abschluss von Mietverträgen erfolgt ausschließlich über die im Internet hierfür zur Verfügung stehenden Buchungsportale. (2) Die Buchung des Mieters über das Buchungsportal stellt eine verbindliche Buchungsanfrage zum Abschluss eines Mietvertrages dar. (3) Vertragspartner sind der Vermieter und der Mieter. Hat ein Dritter für den Mieter gebucht, haftet der Dritte dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Der Mieter erkennt mit der Entgegennahme der Leistung seine Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter an. (4) Der Mietvertrag kommt erst durch die Buchungsbestätigung des Vermieters zustande. (5) Der Mieter ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Mieter hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

§ 3 Leistungen / Preise / Zahlung / Aufrechnung

(1) Der Vermieter ist verpflichtet, das vom Mieter gebuchte Apartment bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die vom Vermieter geschuldeten Ausstattungsmerkmale des Apartments ergeben sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung. Sofern die Buchungsbestätigung von der vorherigen Buchungsanfrage oder von sonstigen Beschreibungen auf dem Buchungsportal oder der Website des Vermieters oder einer sonstigen Beschreibung des Vermieters abweicht, gilt §2 Abs. 5 entsprechend. (2) Der Mieter ist verpflichtet, die für die Überlassung des Apartments und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Mieter veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte. (3) Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG. (4) Der Mieter ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl und Namen der Personen zu machen, die das Apartment belegen. Das Apartment steht für maximal zwei Personen zur Verfügung. (5) Es gilt eine Mindestmietdauer von 2 Nächten. (6) Die Zahlung des für die Überlassung des Apartments vereinbarten Preises sowie für die mit dem Mieter vereinbarten weiteren Leistungen ist mit Buchung über das Buchungsportal sofort fällig. (7) Der Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen.

§ 4 Allgemeine Rechte und Pflichten / Hausordnung

(1) Der Mieter hat das ihm überlassene Apartment und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Bei der Nutzung der elektronischen Geräte sind die im Apartment befindlichen oder im Internet abrufbaren Bedienungsanleitungen dieser Geräte zu beachten. Die Einrichtungsgegenstände und technischen Geräte sind zum Verbleib im Apartment vorgesehen. Die Möbel dürfen nicht verrückt, die Matratzen nicht auf dem Balkon genutzt werden. Geschirr und sonstige Gegenstände dürfen nicht aus dem Apartment entfernt werden, außer zur Nutzung auf dem Balkon des Apartments. Offenes Feuer oder die Benutzung von mitgebrachten Grills ist nicht gestattet. Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung (einzusehen im Apartment) verpflichtet. (2) Auf die Mitbewohner und Nachbarn ist stets angemessen Rücksicht zu nehmen. Wir streben eine Atmosphäre der Ruhe und Entspannung an. Partys, laute Musik und ähnliches Verhalten oder Festivitäten sind generell nicht erwünscht. (3) Von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr gilt Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Insbesondere bei Nutzung des Balkons ist in diesen Zeiten auf Ruhe zu achten. (4) Für die Dauer der Überlassung des Apartments ist der Mieter verpflichtet, bei Verlassen des Apartments Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf eine niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. (5) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist im Apartment nicht erlaubt. (6) Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Erwachsene („Adults Only“). (7) Im Apartment, auf dem Balkon und dem gesamten Grundstück gilt ein allgemeines Rauchverbot. Dies schließt die Eingangsbrücke mit ein. (8) Die Internetnutzung ist gestattet soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Mieter. Mit der Buchung erkennen Sie die Bedingungen für die private WLAN-Nutzung an.
(9) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist im Apartment nicht erlaubt. Der Mieter haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet. (10) Die Mieter sind verpflichtet, Abfälle ausschließlich in den hierfür jeweils vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Behältern zu entsorgen und strikt auf die korrekte Mülltrennung zu achten. Die diesbezüglichen Vorgaben ergeben sich aus den besonderen öffentlich-rechtlichen Auflagen. (11) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Apartment, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag (Stornierung)

(1) Ein Rücktritt des Mieters von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Mieter vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. (2) Der Mieter kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Vermieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Mieters erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor. (3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Vermieters ist der Mieter zur Stornierung bis 30 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen gelten nachfolgende Stornobestimmungen. (3a) Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.
(3b) Stornogebühr vor Mietbeginn / Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises:
bis 30 Tage vor Anreise 0%
bis 10 Tage vor Anreise 50%
danach 100%
(4) Erscheint der Mieter am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.
(5) Sofern ein Rücktrittsrecht des Mieters innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem vertraglich gebuchten Apartment vorliegen und der Mieter auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. (7) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. (a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, (b) das Apartment unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Mieters oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, (c) das Apartment zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, (d) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Mitbewohner oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist. (8) Der Vermieter hat den Mieter von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 (a) hat der Vermieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Der Mieter hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.

§ 6 Haftung / Verjährung

(1) Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten. (2) Für eingebrachte Sachen des Mieters haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Mieter in dem Apartment verwahrt und/oder hinterlässt. (3) Der Mieter haftet für alle Schäden, die er oder seine Mitreisenden in dem Haus des Apartments, im Apartment und/oder am Inventar des Apartments schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Mieter empfohlen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden). (4) Ansprüche des Mieters verjähren nach sechs Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

§ 7 An- und Abreise / Schlüsselübergabe / Verspätete Räumung

(1) Das Apartment steht am Anreisetag regelmäßig ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein früherer oder späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart. (2) Die Anreise wird in der Zeit zwischen 15:00 Uhr und 22:00 vereinbart. (3) Für eine kontaktlose Anreise steht ein Schlüsselsafe zur Verfügung. Der Zugangscode wird vor Anreise per SMS mitgeteilt. Der Zugangscode, sowie die Schlüssel, dürfen ausschließlich durch die Mieter genutzt werden und dürfen nicht an sonstige Dritte weitergegeben werden.
(4) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auf Nachfrage seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. (5) Der Vermieter erhebt eine Kaution in Höhe von 250,00 €, die mit der Buchung fällig ist. Der Vermieter erstattet diese Kaution innerhalb von 10 Tagen nach dem Abreisetag, sofern mit dem Mieter nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern das Apartment keine von dem Mieter zu vertretenden Schäden aufweist. (6) Am Abreisetag hat der Mieter das Apartment bis spätestens um 11:00 Uhr geräumt (aufgeräumt, Kühlschrank geleert und gereinigt, Geschirr gespült und verräumt) zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung des Apartments hat der Vermieter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung vom Mieter. Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden. (7) Die Räumung gemäß Abs. 6 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Mieter, wenn dies mit dem Vermieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel in der Schlüsselschale im Apartment hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Mieter ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren. (8) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Mieter dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten. (9) Bei Verlassen des Apartments ist der Mieter verpflichtet, Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf eine niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

§ 8 Datenschutz

Die vom Mieter angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

 

§ 9 Videoüberwachung

(1) Das Grundstück (Eingangs- und Außenbereiche) ist mit Videoüberwachungseinrichtungen ausgestattet, die dazu dienen, die Sicherheit und den Schutz des Grundstücks zu gewährleisten. (2) Die Videoüberwachung erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften. Personenbezogene Daten werden nur für legitime Sicherheitszwecke erfasst und gespeichert. (3) Die Aufnahmen werden für einen begrenzten Zeitraum aufbewahrt und werden nicht ohne rechtmäßigen Grund an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. (4) Zustimmung zur Videoüberwachung; durch die Buchung des Apartments erklären sich die Mieter ausdrücklich damit einverstanden, dass Videoüberwachung auf dem Grundstück vorhanden ist. 

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam. (2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Windeck / Deutschland. Gerichtsstand für Mietrecht ist Waldbröl. Allgemeiner Gerichtsstand ist Waldbröl. (3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. (4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen. (5) Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

§ 11 Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. (2) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Kontakt

Dorothee & Marc Bourauel
Schnepper Str. 8

51570 Windeck-Werfen

+49 (0)2243 900 1824